Tippgeber AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Aktion Tipp-Provision

 

1.Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen:  Exklusiven-Immobilien-Leopold, Omptedastr.31 in 30165 Hannover (im Folgenden: Exklusive-Immobilien-Leopold) und derjenigen natürlichen oder juristischen Person (im Folgenden: Tippgeber), die im Rahmen der Aktion Tipp-Provision eine Empfehlung für eine durch Exklusive-Immobilien-Leopold zu vermittelnde Immobilie durch Verkauf oder sonstiger Verträge abgibt.

 

2. Vertragsabschluss

 

Der Vertrag zwischen dem Tippgeber und der Exklusive-Immobilien-Leopold kommt folgendermaßen zustande: Die Empfehlung einer zu vermittelnden Immobilie erfolgt auf den durch die Exklusive-Immobilien-Leopold vorgefertigten und an den Tippgeber übersandten Formularen. Nach Prüfung der Empfehlung erhält der Tippgeber innerhalb einer Frist von 5 Tagen eine Annahme oder Ablehnung seiner Empfehlung. Die Empfehlung gilt jedenfalls dann als angenommen, wenn sie von Exklusive-Immobilien-Leopold schriftlich bestätigt wird. Mit Zugang der Annahme kommt der Vertrag zustande.

Exklusive-Immobilien-Leopold nimmt keine Empfehlungen für Immobilien an, für die bereits ein Maklervertrag mit der Exklusive-Immobilien-Leopold besteht.

Besteht bereits ein Maklervertrag mit einem anderen Makler, so wird die Empfehlung nur angenommen, wenn dem Eigentümer die Beauftragung eines weiteren Maklers rechtlich möglich ist.

Empfehlungen, die bereits von einem anderen Tippgeber eingereicht wurden, werden von Exklusive-Immobilien-Leopold nicht angenommen.

 

3. Form der Empfehlung

 

Der Tippgeber hat das vorgefertigte Formular für Empfehlungen vollständig auszufüllen. Exklusive-Immobilien-Leopold behält sich vor, Empfehlungen abzulehnen, bei denen die erforderlichen Informationen auf dem eingereichten Formular falsch oder unvollständig angegeben wurden.

Als Tippgeber werden, der Ehepartner oder die ehelichen oder nichtehelichen Kinder des Objekteigentümers nicht akzeptiert!

 

4. Entstehung der Provision

 

Ein Anspruch auf die Tippgeberprovision entsteht nur, wenn ein Maklervertrag zustande kommt, der Kaufvertrag notariell oder sonstige Verträge geschlossen werden und die Maklerprovision bei Exklusive-Immobilien-Leopold vollständig eingegangen ist. Die übliche Maklerprovision der Exklusive-Immobilien-Leopold gegenüber dem Käufer beträgt 5% zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%, dies entspricht 5,95%.

 

Bei Mietverträgen-Privat 2 Monats-Kaltmieten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%.

Bei Gewerbemietverträgen 3  Monats-Kaltmieten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%. Exklusive-Immobilien-Leopold ist berechtigt den Abschluss des Maklervertrages aus besonderem Grund abzulehnen, insbesondere wenn die Immobilie nach Ansicht der Exklusive-Immobilien-Leopold nicht veräußerbar/vermietbar ist, beispielsweise bei ungeklärter Eigentumslage oder sehr hohen Belastungen des Grundstücks.

 

5. Höhe der Provision

 

Die Tippgeberprovision beträgt 20% aus den 5% der vom Käufer gezahlten Courtage des notariell beurkundeten Verkaufspreises der Immobilie.

Die Tippgeberprovision beträgt 20% aus den 2 Monatskaltmieten der vom Mieter gezahlten Courtage bei Vermietung im privatem wie auch aus den 3 Monatskaltmieten der vom Mieter gezahlten Courtage im gewerblichen Bereich der Immobilie.

Die Tippprovision wird ohne Umsatzsteuer an Privat-Personen ausgezahlt. Ist der Tippgeber umsatzsteuerpflichtig, so hat er dies der Exklusive-Immobilien-Leopold vor Auszahlung der Tippgeberprovision nachzuweisen.

 

Die Auszahlung der Tippgeberprovision erfolgt innerhalb von zwei Wochen, nachdem die Maklerprovision bei Exklusive-Immobilien-Leopold eingegangen ist.

 

6. Haftung

Es ist Pflicht des Tippgebers eine gewerbliche Anmeldung seiner Tätigkeit vorzunehmen, soweit gesetzlich vorgeschrieben, sowie die Einnahmen in Form der erhaltenen Provision zu versteuern. Der Tippgeber hat keinen Anspruch auf die Art und Weise der Ausführung der Maklertätigkeit der Exklusive-Immobilien-Leopold.

 

7. Schlussbestimmungen

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist der Gerichtsstand Hannover. Daten des Kunden, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, werden im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner haben die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftlich gleichwertige und wirksame Bestimmung zu ersetzen.

Tippgeber Unterlagen
Tippgeber Unterlagen Tabellen.pdf
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Kontakt

Für Fragen oder Terminvereinbarungen erreichen Sie uns unter der folgenden Festnetznummer und verlangen Sie

Herrn Jens Manfred Leopold

 

Mobil:    +49 152 34043542

Tel.:       +49 511 84909391

 

Fax.:      +49 511 84904973

 

 

 

 

 

Nutzen Sie auch gerne direkt unser Kontaktformular.

 

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